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ANTIDISKRIMINIERUNGSMASSNAHMEN

ANTIDISKRIMINIERUNGSMASSNAHMEN

ANTIDISKRIMINIERUNGSMASSNAHMEN BEI EINSTELLUNG UND AUSWAHL

Allgemeiner Grundsatz Die Tätigkeit von Techvisie B.V. zielt darauf ab, Arbeitssuchenden unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Leben, politischer oder religiöser Überzeugung, Rasse, ethnischer Herkunft oder Nationalität eine faire Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben. Bei der Einstellung und Auswahl werden die Arbeitssuchenden gleich behandelt, indem sie ausschließlich nach berufsbezogenen Kriterien beurteilt werden. Zweck Der Zweck dieser Vorgehensweise ist es, gegenüber Mitarbeitern und Dritten klar und transparent zu sein über folgende Punkte:
- was Techvisie B.V. unter Diskriminierung/Diskriminierungsanfragen versteht
- welche Haltung Techvisie B.V. gegenüber diskriminierenden Ansinnen einnimmt
- Handlungen von Mitarbeitern:
a. was von den Mitarbeitern in Bezug auf ihr Verhalten bei der Arbeit erwartet wird, insbesondere bei der Arbeit (zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten) im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Auswahl
b. an wen sich der Arbeitnehmer wenden kann, um sich beraten zu lassen und/oder eine Meldung zu machen
- Verantwortung des Arbeitgebers

1. Definition des Begriffs der Diskriminierung Unter Diskriminierung versteht man die unmittelbare oder mittelbare Unterscheidung zwischen Personen aufgrund von Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Leben, politischer oder religiöser Überzeugung, Rasse, ethnischer Herkunft oder Nationalität. Unter Diskriminierung ist ausdrücklich zu verstehen, dass auf die Aufforderung von Kunden reagiert wird, bei der Einstellung und Auswahl von Personen nach Kriterien zu unterscheiden, die für die ordnungsgemäße Besetzung der Stelle nicht erforderlich oder relevant sind.

2. Standpunkt von Techvisie B.V. a. Techvisie B.V. lehnt jede Form der Diskriminierung ab.
b. Wünschen von Kunden, bestimmte Kriterien bei der Einstellung und Auswahl zu berücksichtigen, wird nur dann entsprochen, wenn es objektiv gerechtfertigt ist. Eine objektive Rechtfertigung liegt vor wenn:
- die Kriterien einem legitimen Zweck dienen. Das bedeutet, dass es einen guten -arbeitsplatzbezogenen- Grund gibt, bei der Einstellung und Auswahl nach relevanten Kriterien auszuwählen (ein Beispiel für einen legitimen Zweck ist die Sicherheit)
- die Auswahl nach den geforderten Kriterien zur Erreichung des legitimen Ziels führt und die Mittel zur Erreichung des Ziels geeignet sind.
- die Auswahl nach den geforderten Kriterien in einem vernünftigen Verhältnis zum Ziel steht, die Verhältnismäßigkeit zum Ziel gegeben ist.
- wenn die Auswahl nach den geforderten Kriterien notwendig ist, weil es keine andere, weniger diskriminierende Möglichkeit gibt, das Ziel zu erreichen; das Kriterium der Notwendigkeit ist erfüllt. c. Techvisie B.V. duldet keine diskriminierende Behandlung von Mitarbeitern durch Dritte. Als Arbeitnehmer gelten hier auch Arbeitnehmer, die unter der Leitung und Aufsicht eines Entleihers arbeiten.

3. Handlungen von Arbeitnehmern a. Die Mitarbeiter sind selbst dafür verantwortlich, auf diskriminierende Anliegen von Kunden zu achten, solche Anliegen zu erkennen und sicherzustellen, dass ihnen nicht nachgekommen wird.
b. Hat ein Mitarbeiter Zweifel daran, ob die Forderung eines Kunden, bestimmte Kriterien bei der Einstellung und Auswahl zu berücksichtigen, objektiv gerechtfertigt ist oder nicht, oder hat er Fragen zum Umgang mit einer solchen Forderung, kann er sich an seinen unmittelbaren Vorgesetzten wenden und um Rat fragen.
c. Wenn der Mitarbeiter eine Diskriminierung feststellt und diese zur Sprache bringen möchte, Missbrauch oder Fehlverhalten melden möchte und/oder ein Problem mit der Vertraulichkeit hat, kann er sich an seinen direkten Vorgesetzten oder an Jaap de Klerk, Direktor von Techvisie, wenden. Führt dies nicht zu einem für den Mitarbeiter zufriedenstellenden Ergebnis, kann der Mitarbeiter sich an Frau G. Hofmeijer wenden. Sie ist zur Vertrauensperson ernannt worden. Die Mitarbeiter können mit der Vertrauensperson vertrauliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit besprechen, auch solche, die mit der Diskriminierungspolitik zusammenhängen.

4. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers Techvisie B.V. ist verantwortlich für:
a. das Schaffung eines sicheren Arbeitsklimas, in dem man sich gegenseitig mit Respekt behandelt, in dem Raum für konstruktive Diskussionen ist und in dem unerwünschtes Verhalten in jeder Form verhindert und behandelt wird.
b. Das Bewusstsein und die Umsetzung dieser Antidiskriminierungspolitik. Dazu gehört die Sicherstellung, dass die Mitarbeiter:
- über diese Politik informiert und mit ihr vertraut sind.
- angemessene Anweisungen erhalten haben, wie sie Diskriminierung und diskriminierende Anfragen erkennen können. Die Anweisungen sind Teil des Schulungstages und in dem Dokument Tipps und Tricks im Falle von Diskriminierung zusammengefasst.
- auf die Situation vorbereitet sind, wenn sie mit einer diskriminierenden Anfrage konfrontiert werden, und wissen, wie sie das Gespräch mit dem Kunden führen und gestalten können. Techvisie händigte ein Gesprächsskript aus, das als Leitfaden für Gespräche mit Arbeitsuchenden und Kunden dient.
c. die Bewertung und Aktualisierung dieser Politik.
d. die konsequente Einhaltung dieser Politik. Wenn der Arbeitnehmer die oben genannten Vereinbarungen nicht einhält, kann dies Konsequenzen für seinen Arbeits

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